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Die Wahl-Prinzipien


Bei der Wahl vom niedersächsischen Landtag gibt es 5 Wahl-Prinzipien.

Die Wahl-Prinzipien sind die Regeln für eine Wahl.

Die Wahl-Prinzipien stehen in der Verfassung von Niedersachsen.

Und die Wahl-Prinzipien stehen auch im Grund-Gesetz von Deutschland.


Grund-Gesetz

Im Grund-Gesetz steht,

welche Rechte alle Menschen in Deutschland haben.

Das Grund-Gesetz gilt in allen Bundes-Ländern.

Auch in Niedersachsen.


Die 5 Wahl-Prinzipien sind:

· die allgemeine Wahl

· die gleiche Wahl

· die unmittelbare Wahl

· die geheime Wahl

· die freie Wahl



Hier sind die 5 Wahl-Prinzipien erklärt:



Allgemeine Wahl

Diese Voraussetzungen müssen sie erfüllen.

Alle dürfen wählen:

· wenn sie mindestens 18 Jahre alt sind

· wenn sie in Niedersachsen wohnen

· wenn sie einen deutschen Pass haben



Es ist zum Beispiel egal:

· welches Geschlecht sie haben

· welchen Beruf sie haben

· oder welche Haut-Farbe sie haben



Wahl-Rechte

Es gibt 2 Wahl-Rechte:

· das aktive Wahl-Recht

· und das passive Wahl-Recht



Aktives Wahl-Recht bedeutet:

· Sie geben Ihre Stimme ab

· oder Sie geben mehrere Stimmen ab

Ihre Stimme abgeben bedeutet: Sie wählen



Passives Wahl-Recht bedeutet:

· Sie lassen sich zur Wahl aufstellen.

Das heißt: die anderen Wähler können Sie wählen

Dann sind Sie ein Kandidat.



Gleiche Wahl

Alle Wähler haben gleich-viele Stimmen.

Alle Parteien haben die gleichen Möglichkeiten.

Alle Kandidaten haben die gleichen Möglichkeiten.



Unmittelbare Wahl

Die Wähler stimmen bei der Wahl:

· direkt für einen Kandidaten

· direkt für eine Partei

Unmittelbare Wahl bedeutet auch:

Man darf nur selbst wählen.

Sie dürfen ihre Stimme nicht an jemand anderen abgeben.

Alle dürfen bei einer Wahl nur ein Mal wählen.



Man wählt in einem Wahl-Lokal.

Oder mit Brief-Wahl.



Geheime Wahl

Im Wahl-Lokal gehen Sie in eine Wahl-Kabine.

Dann kann kein anderer Mensch sehen

wen Sie wählen.

Sie müssen es niemandem erzählen.

Niemand darf Sie zwingen, es zu erzählen.

Das nennt man: geheime Wahl



Sie werfen Ihren Stimm-Zettel in eine Wahl-Urne.

Die Wahl-Urne kann zum Beispiel ein Behälter aus Plastik sein.

Wichtig ist: Keiner darf sehen was darin ist.



Sie können dem Wahl-Vorstand auch sagen, wenn Sie Hilfe brauchen.

Eine Hilfs-Person aus dem Wahl-Vorstand hilft Ihnen dabei.

Die Person muss das wählen, was Sie möchten.

Es ist Ihre Entscheidung.

Die Hilfs-Person darf nicht sagen, wen Sie gewählt haben.



Für blinde Menschen gibt es eine Schablone.

Auf der Schablone stehen die Namen von den Kandidaten

in Blinden-Schrift.

Mit der Schablone können blinde Menschen alleine wählen.

Blinde Menschen brauchen dazu keine Hilfe.



Freie Wahl

Sie dürfen alleine entscheiden.

Sie entscheiden wen Sie wählen.

Niemand darf Sie zwingen,

jemand Anderen zu wählen.



Freie Wahl bedeutet auch:

Sie dürfen selbst entscheiden,

ob Sie wählen gehen oder nicht.

Niemand darf Sie zwingen, wählen zu gehen.


SoVD Bildrechte: SoVD

Dieser Text ist entstanden in Kooperation mit dem SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V.. Die Übersetzungen in Leichte Sprache wurden vorgenommen vom Büro für Leichte Sprache der Hannoverschen Werkstätten gem. GmbH

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