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Förderprogramm Diversität und Diskriminierungskritik 2025

Die Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung (LpB) unterstützt diskriminierungskritische und diversitätssensible Bildungsangebote und setzt sich für eine vielfältige politische Bildungslandschaft in Niedersachsen ein. Vom 15.07.2025 bis zum 30.09.2025 können Interessierte eine Projektförderung von bis zu 7.000 Euro beantragen. Die Umsetzung geförderter Projekte ist vom 01.12.2025 bis zum 31.12.2026 möglich.
Schmuckgrafik   Bildrechte: LpB Nds

Welche Ziele verfolgt das Förderprogramm?

Gefördert werden Projekte der politischen Bildung, die Diversität stärken und Diskriminierung abbauen. Ein Fokus liegt auf der Sensibilisierung und Qualifizierung von Personen und Institutionen, auf dem Empowerment gesellschaftlich marginalisierter Personen(-gruppen) sowie auf der Vernetzung diversitätssensibler und diskriminierungskritischer Akteur_innen der politischen Bildung.

Die konkreten Förderziele, die zum Erhalt einer Förderung mit dem Projekt angestrebt werden müssen, können dem Förderaufruf entnommen werden.


Welche Projekte können gefördert werden?

Im Rahmen der Förderung können verschiedene Projekte der politischen Bildung umgesetzt werden. Hierzu zählen folgende Formate:

  • Bildungsveranstaltungen (Vorträge, Lesun­gen, Seminare, Workshops, Fachtagungen o. Ä.)
  • Alternativ- und Kreativangebote (Kunstprojekte, Performances, Ausstellungen, Filmvorstellungen o. Ä.)
  • Konzeptionelle Arbeit (Erarbeitung und ggf. Verbreitung von Informationsmateria­lien, Arbeitshilfen, innovativen Methoden der politischen Bildung o. Ä.)
  • Netzwerktreffen (thematische Arbeitsgrup­pen, regionale Vernetzungstreffen o. Ä.)

Nicht gefördert werden können:

  • Veranstaltungen, die ausschließlich der internen Aus- oder Fortbildung von Mitarbeiter_innen dienen
  • Projekte mit kommerziellem Charakter
  • Projekte, die eine geschlossene Zielgruppe aufweisen (z. B. in Form einer Schulklasse)
  • Technisches Equipment, welches nicht notwendig und angemessen für das Projekt ist, und langfristig für die digitale Infra­struktur dient


Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich alle Interessierten, deren Projekte zu den Themenschwerpunkten und Zielen des Förderprogrammes passen. Zielgruppen unseres Förderprogrammes sind:

  • Träger_innen, Einrichtungen und Verbände der politischen Bildung
  • Fachkräfte, Multiplikator_innen sowie Ehrenamtliche in der politischen Bildung
  • Politische, kulturelle und soziale Initiativen, die zu den Themenschwerpunkten des Förderprogrammes arbeiten
  • Selbstorganisationen gesellschaftlich mar­ginalisierter Gruppen

Antragsberechtigt sind:

  • Gemeinnützige, nicht gewinnorientierte, rechtsfähige juristische Personen des priva­ten Rechts (z. B. in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins, einer gGmbH oder einer gUG)
  • Nicht gewinnorientierte, juristische Perso­nen des öffentlichen Rechts (z. B. Stiftun­gen und Personalkörperschaften ohne gewinnorientierten Charakter)
  • Institutionen und Einrichtungen in kommu­naler Trägerschaft und Gebietskörperschaf­ten (z. B. Volkshochschulen und Jugendzentren)
  • Natürliche Personen (z. B. Initiativen von Privatpersonen und Interessensgruppen)

Ein (Wohn-)Sitz, eine Niederlassung oder ein Arbeitsschwerpunkt in Niedersachsen ist, genauso wie die Bestimmung einer Ansprech­person, erforderlich.

Die Höhe der Förderung beträgt je Projekt mindestens 1.000 Euro und höchstens 7.000 Euro.


Welche Ausgaben können gefördert werden?

Im Rahmen des Förderprogrammes sind unter­schiedliche Projektausgaben förderfähig. Dabei darf die beantragte Fördersumme 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht überschreiten. Das bedeutet, dass ein Eigenan­teil in Höhe von 10 % in das Projekt eingebracht werden muss. Nur in begründeten Ausnahme­fällen darf der Förderanteil höher sein. Die beantragten Ausgaben müssen angemessen, notwendig und unmittelbar dem Projekt zuord­bar sein.

Folgende Sachausgaben können gefördert werden:

  • Reisekosten für Referent_innen sowie andere Mitwirkende des Projektes nach Maßgabe der Niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO) (für Teilneh­mer_ innen lediglich in begründeten Ausnahmefällen)
  • Verpflegung bei der Durchführung projekt­bezogener Veranstaltungen nach Maßgabe der NRKVO
  • Unterkunft für Referent_innen und andere Beteiligte des Projektes nach Maßgabe der NRKVO (für Teilnehmer_innen lediglich in begründeten Ausnahmefällen)
  • Miete von Räumen, Geräte, Medien o. Ä.
  • Beschaffung und Miete von technischem Equipment
  • Werbemaßnahmen (z. B. in Form von Plakaten, Flyern oder Anzeigen)
  • Herstellung und Beschaffung von Lehrmitteln, sofern diese nach dem Projekt archiviert werden und damit langfristig nutzbar bleiben
  • Projektbezogene Material- sowie Lizenzkosten

Ebenfalls können projektbezogene Honoraraus­gaben gefördert werden. Davon ausgenommen sind Personalausgaben für Festangestellte.

Weitere Informationen zu förderfähigen Ausgaben sind in den FAQs zu finden.

Fragen zum Förderungprogramm?

Wir unterstützen gerne! Bei Unsicherheiten und dem Bedürfnis nach Austausch beraten wir gerne. Schreiben Sie dafür einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an:


Frau Enise Üstkala

E-Mail: enise.uestkala@lpb.niedersachsen.de

Telefon: 0511 120 7511


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