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Förderprogramm politische Medienkompetenz 2025

Der Antragzeitraum läuft bis zum 30.06.2025. Der Umsetzungszeitraum vom 01.12.2025 bis 31.12.2026.


Wir fördern Ihr Projekt zu politischer Medienkompetenz! Die Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung (LpB) möchte die politische Medienkompetenz der Menschen in Niedersachsen nachhaltig stärken und Themen der Medienkompetenz in den Fokus des gesellschaftlichen Diskurses rücken. Wir freuen uns auch 2025 Fördermittel für die Umsetzung von Aktivitäten im Bereich politische Medienkompetenz zu vergeben!
Eine weiße Hand legt Puzzleteile zusammen, auf denen ein Fragezeichen, ein Zahnrad und eine Glühbirne abgebildet sind.   Bildrechte: iStock.com/Christian Horz

Was bedeutet politische Medienkompetenz?

Die Nutzung digitaler Medien für die politische Bildung und den dazugehörigen Wissensaustausch? Die Sensibilisierung für Desinformation und Hate Speech im Netz? Die Unterstützung Betroffener von Diskriminierung und digitaler Gewalt? Oder das Fördern von politischer Teilhabe und gesellschaftlichem Engagement im Netz? All dies sind Beispiele für politische Medienkompetenz, die durch diese Förderung gestärkt werden sollen.

Die Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung fasst unter politischer Medienkompetenz drei Ansätze für die politische Bildung in Niedersachsen zusammen und fördert Projekte in diesen Bereichen:

  • Politische Bildung mit digitalen Medien

Der Einsatz und die kritische Reflexion von digitalen Bildungstools in der politischen Bildung. Gefördert werden Projekte, die mit digitalen Medien und Methoden innovative Ansätze politischer Bildung verfolgen.

  • Politikbezogene Medienkompetenz

Rückt das wechselseitige Verhältnis von Demokratie und Digitalisierung in den Fokus und analysiert die notwendigen Fähigkeiten für Teilhabe an demokratischen Prozessen in einer digitalisierten Welt. Gefördert werden Projekte, die Beteiligung und Teilhabe an Politik mit digitalen Angeboten ermöglichen.

  • Netz- bzw. digitalpolitische Medienkompetenz

Umfasst Formate der politischen Bildung zu netzpolitischen Themen, die den Einfluss von (digitalen) Medien auf Gesellschaft und Politik behandeln. Gefördert werden Projekte, die politische Bildung zu den Themen Öffentlichkeit, Medien und Medienpolitik betreiben und für die reflektierte Nutzung von Medien schulen.

Welche Projekte können gefördert werden?

Im Rahmen der Förderung können verschiedene Projekte der politischen Bildung umgesetzt werden.
Hierzu zählen geeignete Formate der Medien- und Bildungsarbeit wie beispielsweise:

  • Präsenzveranstaltungen (Vorträge, Konferenzen, Filmvorstellungen, Lesungen o. Ä.),
  • analoge Bildungsangebote (Seminare, Workshops, Projektwerkstätten o. Ä.),
  • digitale Bildungsangebote (Online-Seminare, Tutorials, Bild- und Tonmaterial o. Ä.),
  • Alternativ- und Kreativangebote (Kunstprojekte, Performances, Ausstellungen o. Ä.).

Nicht gefördert werden können:

  • Veranstaltungen, die ausschließlich der internen Aus- oder Fortbildung von Mitarbeiter_innen dienen,
  • Projekte mit kommerziellem Charakter,
  • Projekte, die eine geschlossene Zielgruppe aufweisen (z. B. in Form eine Schulklasse),
  • Technisches Equipment, welches nicht notwendig und angemessen für das Projekt ist, und langfristig für die digitale Infrastruktur dient.

Wer kann sich bewerben?

Wir freuen uns auf Bewerbungen aller Projekte, die in das Förderprofil zur politischen Medienkompetenz passen und zwischen dem 31.12.2025 und dem 31.12.2026 durchgeführt werden. Darüber hinaus gibt es weitere Kriterien, die Sie erfüllen müssten. Zum Beispiel ist uns als LpB die Stärkung regionaler Projekte ein besonderes Anliegen. Deshalb fördern wir ausschließlich Projekte aus und für Niedersachsen. Den Förderaufruf finden Sie hier zum Download.


Politische Medienkompetenz verfolgt den Anspruch, Barrieren der politischen Teilhabe im digitalen und analogen Raum abzubauen. Wir möchten deshalb diejenigen Projekte, die diesen Anspruch teilen und abbilden, besonders ermutigen, sich zu bewerben. Darüber hinaus möchten wir darauf hinwirken, dass sich die Vielzahl von Perspektiven und Erfahrungen einer diversen Gesellschaft auch in der Landschaft der politischen Bildung widerspiegelt. Aus diesem Grund sind Bewerbungen von beispielsweise migrantischen Selbstorganisationen, People of Color, Jüdinnen_Juden oder Menschen mit Behinderungen ausdrücklich erwünscht. Eine deutsche Staatsbürgerschaft der Antragsteller_innen ist keine Voraussetzung.

Die Höhe der Förderung beträgt je Projekt mindestens 1.000 Euro und höchstens 7.000 Euro.

Zielgruppen unseres Förderprogrammes sind:

  • Träger, Einrichtungen und Verbände der politischen Bildung,
  • Fachkräfte, Multiplikator_innen sowie Ehrenamtliche in der politischen Bildung,
  • Politische, kulturelle und soziale Initiativen, die zu den Themenschwerpunkten des Förderprogrammes arbeiten,
  • Selbstorganisationen gesellschaftlich marginalisierter Gruppen.

Antragsberechtigt sind:

  • gemeinnützige, nicht gewinnorientierte, rechtsfähige juristische Personen des privaten Rechts (z. B. in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins, einer gGmbH oder einer gUG),
  • nicht gewinnorientierte, juristische Personen des öffentlichen Rechts (z. B. Stiftungen und Personalkörperschaften ohne gewinnorientierten Charakter),
  • Institutionen und Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft und Gebietskörperschaften (z .B. Volkshochschulen und Jugendzentren),
  • Natürliche Personen (z.B. Initiativen von Privatpersonen und Interessensgruppen).

Sie müssen einen (Wohn-)Sitz, eine Niederlassung oder den Arbeitsschwerpunkt in Niedersachsen haben und eine verantwortliche Ansprechperson bestimmen.

Welche Ausgaben können gefördert werden?

Im Rahmen dieses Förderprogrammes können wir unterschiedliche Projektausgaben fördern. Dabei darf die beantragte Fördersumme 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht überschreiten. Sie müssen somit einen Eigenanteil in Höhe von 10 % in das Projekt einbringen. Nur in begründeten Ausnahmefällen darf der Förderanteil höher sein. Die beantragten Ausgaben müssen angemessen, notwendig und unmittelbar dem Projekt zuordbar sein.

Folgende Sachausgaben können gefördert werden:

  • Reisekosten für Referent_innen sowie andere Mitwirkende des Projektes nach Maßgabe der Niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO) (für Teilnehmer_innen lediglich in begründeten Ausnahmefällen),
  • Verpflegung bei der Durchführung projektbezogener Veranstaltungen nach Maßgabe der NRKVO,
  • Unterkunft für Referent_innen und andere Beteiligte des Projektes nach Maßgabe der NRKVO (für Teilnehmer_innen lediglich in begründeten Ausnahmefällen),
  • Miete von Räumen, Geräte, Medien o. Ä.,
  • Beschaffung und Miete von technischem Equipment,
  • Werbemaßnahmen (z. B. in Form von Plakaten, Flyern oder Anzeigen),
  • Herstellung und Beschaffung von Lehrmitteln, sofern diese nach dem Projekt archiviert werden und damit langfristig nutzbar bleiben,
  • Projektbezogene Materialkosten sowie Lizenzkosten.

    Ebenfalls können projektbezogene Honorarausgaben gefördert werden. Davon ausgenommen sind Personalausgaben für Festangestellte.

    Weitere Informationen zu förderfähigen Ausgaben finden Sie in den FAQs.

Wie bewerbe ich mich?

Der Förderantrag, auch Zuwendungsantrag genannt, muss vollständig ausgefüllt und im Original unterschrieben per Post eingereicht werden. Nur so können wir über eine Förderung entscheiden. Grundlage für den Zuwendungsantrag ist dieser Förderaufruf.

Berücksichtigen Sie dabei bitte auch die Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P) oder im Falle von Gebietskörperschaften die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk).

Weitere Durchführungsvorschriften zur Abwicklung des Förderprogrammes werden in Kürze in einer Förderrichtlinie veröffentlicht.

Senden Sie den ausgefüllten und unterzeichneten Antrag auf Förderung im Bereich der politischen Medienkompetenz inkl. dem ausgefüllten Ausgaben- und Finanzierungsplan bitte bis zum 30.06.2025 an folgende Adresse:

Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung (LpB)

z. Hd. Hr. Coors

Georgsplatz 18/19

30159 Hannover


Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Wir entscheiden aufgrund unseres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Haben Sie noch Fragen zur Förderung?

Sie sind sich unsicher, ob Sie sich bewerben können? Sie haben Fragen zur Antragstellung? Sie benötigen weitere Unterstützung?

Dann schauen Sie in unsere FAQs (Häufige Fragen), schreiben uns gerne eine E-Mail oder rufen Sie uns einfach an:

Heiner Coors

heiner.coors@lpb.niedersachsen.de

0511 120 7510

Wir beraten Sie gerne!

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