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Überblick über die wichtigsten Fragen rund um die Förderung politische Medienkompetenz


1. In welchem Zeitraum kann das Projekt geplant und umgesetzt werden?

Der Zeitraum (Bewilligungszeitraum) für die Förderung im Bereich politische Medienkompetenz für das Haushaltsjahr 2024 beginnt mit der Förderzusage durch die LpB und endet zum 31.12.2025. Das bedeutet, dass geförderte Projekte in diesem Zeitraum beginnen und enden sollen. Wann das jeweilige Projekt konkret beginnt und endet, können die Antragsteller_innen jedoch selbst bestimmen – es soll lediglich innerhalb des genannten Bewilligungszeitraums stattfinden, das heißt frühestens mit Erhalt des Bewilligungsbescheides beginnen und spätestens am 31.12.2025 enden.


2. Wird man informiert, ob der Projektantrag eingegangen ist?

Die LpB versendet keine automatische Empfangsbestätigung. Ist man sich unsicher, ob der Förderantrag eingegangen ist, kann man auf Nachfrage (z. B. per E-Mail) gerne den Eingang bestätigt bekommen.


3. Wie wird man informiert, ob der Projektantrag bewilligt oder abgelehnt wurde?

Antragsteller_innen werden umgehend per E-Mail und per Post informiert, sobald die Entscheidung getroffen wurde. Die eingereichten Förderanträge werden nach dem Ende der Bewerbungsfrist (30.06.2024) bewertet.


4. Kann auch eine mehrjährige Förderung beantragt werden?

Über das Förderprogramm politische Medienkompetenz ist keine mehrjährige Förderung möglich. Der Förderzeitraum/Bewilligungszeitraum beginnt mit Erhalt des Bewilligungsbescheides und endet mit dem 31.12.2025.


5. Können auch mehrere Projektanträge eingereicht werden?

Ja, prinzipiell können Antragsteller_innen auch mehrere Förderanträge einreichen. Bei mehreren Anträgen derselben Antragstellerin bzw. desselben Antragstellers kann es allerdings sein, dass Anträge abgelehnt werden, um unterschiedliche Antragsteller_innen zu fördern.


6. Kann eine Förderung auch in Kombination mit anderen Fördermitteln beantragt werden?

Ja, grundsätzlich kann die Förderung politische Medienkompetenz mit anderen Fördermitteln kombiniert werden. Zusagen anderer Förderprogramme müssen zum Zeitpunkt des Förderantrags nicht vorliegen.

Im Antrag muss in diesem Fall transparent gemacht werden, welche Teile eines Projektes durch die LpB gefördert werden sollen. Sollten sich durch andere Förderungen Veränderungen in den durch die LpB geförderten Anteilen ergeben, muss dies der LpB mitgeteilt werden. Sollte ein Projekt durch fehlende Förderung Anderer nicht umgesetzt werden können, müsste auch eine erfolgte Förderung durch die LpB erstattet werden.


7. Können Personalkosten übernommen werden?

Im Rahmen der Förderung können Honorarkosten beispielsweise für Referent_innen, Trainer_innen oder Expert_innen übernommen werden. Personalkosten für festangestellte und dauerhaft beschäftigte Mitarbeiter_innnen können indes nicht gefördert werden.


8. Können Kosten für Raummiete, Übernachtungs- und Verpflegungskosten gefördert werden?

Ja, prinzipiell können Kosten für Raummiete, Übernachtungs- und Verpflegungskosten übernommen werden, sofern sie im Rahmen des Projektes anfallen. Insbesondere Maßnahmen, die eine Teilnahme an Projekten ermöglichen und somit Barrieren senken, werden gefördert.


9. Kann technisches Equipment im Rahmen der Förderung angeschafft werden?

Ja, technisches Equipment kann grundsätzlich gefördert werden. Dabei muss lediglich der Nutzen des technischen Equipments ersichtlich werden. Nicht gefördert wird technisches Equipment, das nicht projektbezogen ist, sondern für die digitale Infrastruktur der Antragsteller_innen angeschafft wird. Bereits erworbenes Equipment kann nicht nachträglich bewilligt werden.


10. An wen kann man sich wenden, wenn man weitere Fragen hat?

Sie haben weitere Fragen zu Ihrem Projekt oder zum Antragsverfahren? Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an heiner.coors@lpb.niedersachsen.de oder lassen Sie sich telefonisch unter der Nummer 0511 – 1207510 beraten.

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Heiner Coors

Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung
Georgsplatz 18/19
30159 Hannover
Tel: 0511 120 7510

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