Förderung Diversität und Diskriminierungskritik 2026
Die Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung (LpB) unterstützt diskriminierungskritische und diversitätssensible Bildungsangebote und setzt sich für eine vielfältige politische Bildungslandschaft in Niedersachsen ein! Vom 15.07.2026 – 31.08.2026 können Interessierte eine Projektförderung von bis zu 7.000 Euro beantragen. Die Umsetzung geförderter Projekte ist vom 01.12.2026 –31.12.2027 möglich.
Welche Ziele verfolgt das Förderprogramm?
Gefördert werden Projekte der politischen Bildung, die Diversität stärken und Diskriminierung abbauen. Ein Fokus liegt auf der Sensibilisierung und Qualifizierung von Personen und Institutionen, auf dem Empowerment gesellschaftlich marginalisierter Personen(-gruppen) sowie auf der Vernetzung diversitätssensibler und diskriminierungskritischer Akteur_innen der politischen Bildung.
Die konkreten Förderziele, die zum Erhalt einer Förderung mit dem Projekt angestrebt werden müssen, können der Förderrichtlinie entnommen werden.
Welche Projekte können gefördert werden?
Im Rahmen der Förderung können verschiedene Projekte der politischen Bildung umgesetzt werden. Hierzu zählen folgende Formate:
- Bildungsveranstaltungen (Vorträge, Lesungen, Seminare, Workshops, Fachtagungen o. Ä.)
- Alternativ- und Kreativangebote (Kunstprojekte, Performances, Ausstellungen, Filmvorstellungen o. Ä.)
- Konzeptionelle Arbeit (Erarbeitung und ggf. Verbreitung von Informationsmaterialien, Arbeitshilfen, innovativen Methoden der politischen Bildung o. Ä.)
- Netzwerktreffen (thematische Arbeitsgruppen, regionale Vernetzungstreffen o. Ä.)
Nicht gefördert werden können:
- Veranstaltungen, die ausschließlich der internen Aus- oder Fortbildung von Mitarbeiter_innen dienen
- Projekte mit kommerziellem Charakter
- Projekte, die eine geschlossene Zielgruppe aufweisen (z. B. in Form einer Schulklasse)
- Technisches Equipment, welches nicht notwendig und angemessen für das Projekt ist, und langfristig für die digitale Infrastruktur dient
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich alle Interessierten, deren Projekte zu den Themenschwerpunkten und Zielen des Förderprogrammes passen. Zielgruppen unseres Förderprogrammes sind:
- Träger_innen, Einrichtungen und Verbände der politischen Bildung
- Fachkräfte, Multiplikator_innen sowie Ehrenamtliche in der politischen Bildung
- Politische, kulturelle und soziale Initiativen, die zu den Themenschwerpunkten des Förderprogrammes arbeiten
- Selbstorganisationen gesellschaftlich marginalisierter Gruppen
Antragsberechtigt sind:
- gemeinnützige, nicht gewinnorientierte, rechtsfähige juristische Personen des privaten Rechts (z. B. in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins, einer gGmbH oder einer gUG)
- nicht gewinnorientierte, juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Stiftungen und Personalkörperschaften ohne gewinnorientierten Charakter)
- Institutionen und Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft und Gebietskörperschaften (z.B. Volkshochschulen und Jugendzentren)
- Natürliche Personen (z. B. Initiativen von Privatpersonen und Interessensgruppen)
Ein (Wohn-)Sitz, eine Niederlassung oder ein Arbeitsschwerpunkt in Niedersachsen ist, genauso wie die Bestimmung einer Ansprechperson, erforderlich. Die Höhe der Förderung beträgt je Projekt mindestens 1.000 Euro und höchstens 7.000 Euro.
Welche Ausgaben können gefördert werden?
Im Rahmen des Förderprogrammes sind unterschiedliche Projektausgaben förderfähig. Dabei darf die beantragte Fördersumme 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht überschreiten. Das bedeutet, dass ein Eigenanteil in Höhe von 10 % in das Projekt eingebracht werden muss. Nur in begründeten Ausnahmefällen darf der Förderanteil höher sein. Die beantragten Ausgaben müssen angemessen, notwendig und unmittelbar dem Projekt zuordbar sein.
Die Höhe der Förderung beträgt je Projekt mindestens 1.000 Euro und höchstens 7.000 Euro.
Folgende Sachausgaben können gefördert werden:
- Reisekosten und Unterkunft für Referent_innen sowie andere Mitwirkende des Projektes nach Maßgabe der Niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO) (für Teilnehmer_ innen lediglich in begründeten Ausnahmefällen)
- Verpflegung bei der Durchführung projektbezogener Veranstaltungen nach Maßgabe der NRKVO
- Miete von Räumen, Geräte, Medien o. Ä.
- Beschaffung und Miete von technischem Equipment
- Werbemaßnahmen (z. B. in Form von Plakaten, Flyern oder Anzeigen)
- Herstellung und Beschaffung von Lehrmitteln, sofern diese nach dem Projekt archiviert werden und damit langfristig nutzbar bleiben
- vorhabenbezogene Material- sowie Lizenzausgaben
Ebenfalls können vorhabenbezogene Honorarausgaben gefördert werden. Davon ausgenommen sind Personalausgaben für Festangestellte.
Weitere Informationen zu förderfähigen Ausgaben sind in den FAQs zu finden.
Wie kann man sich bewerben?
Der Förderantrag (auch Zuwendungsantrag genannt) muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail eingereicht werden. Nur so können wir über eine Förderung entscheiden. Grundlage für den Zuwendungsantrag ist die Richtline über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer diskriminierungskritischen und diversitätssensiblen politischen Bildung in Niedersachsen. Zu berücksichtigen sind außerdem die Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P) oder im Falle von Gebietskörperschaften die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk).
Der ausgefüllte und unterzeichnete Förderantrag ist inkl. dem ausgeglichenem Ausgaben- und Finanzierungsplan bitte bis zum 31.08.2026 an folgende E-Mail-Adresse zu senden:
foerderung.diversitaet@lpb.niedersachsen.de
Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Wir entscheiden auf Grundlage unseres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Fragen zur Förderung?
Ein Überblick über die wichtigsten Fragen rund um das Förderprogramm Diversität und Diskriminierungskritik ist in den FAQ's zu finden.
Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr Projekt zur Förderung passt? Sie haben weitere Fragen zur Antragstellung oder möchten mehr über den Prozess der Förderung erfahren? Im Rahmen einer digitalen Infoveranstaltung stellen wir das Förderprogramm vor und kommen gerne mit Ihnen ins Gespräch.
Bei weiteren Fragen oder dem Bedürfnis nach Austausch stehen wir Ihnen zudem telefonisch oder per Mail zur Verfügung:
Enise Üstkala
foerderung.diversitaet@lpb.niedersachsen.de
0511 120 7511
18.08.2026, 17 Uhr
digital über Microsoft Teams
Übersichtsdokument zur Förderung Diversität und Diskriminierungskritik 2026
Förderantrag Förderung Diversität und Diskriminierungskritik 2026
Ausgaben- und Finanzierungsplan Förderung Diversität und Diskriminierungskritik 2026
Datenschutzerklärung Förderung Diversität und Diskriminierungskritik
Belegliste Förderung Diversität und Diskriminierungskritik 2026
Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk)
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Enise Üstkala
Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung
Georgsplatz 18/19
30159 Hannover
Tel: 0511 120-7511
