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Berufsverbote in Niedersachsen 1972 -1990: Eine Dokumentation

Die Dokumentation der Niedersächsischen Landesbeauftragten für die Aufarbeitung der Schicksale im Zusammenhang mit dem sogenannten Radikalenerlass (LfR) zum Download


Berufsverbote in Niedersachsen 1972 - 1990 Bildrechte: Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung
Berufsverbote in Niedersachsen 1972 - 1990

Was bedeutet es für Menschen, ihren Beruf nicht ausüben zu dürfen? Zwischen 1972 und 1990 wurden auch in Niedersachsen Personen aus dem öffentlichen Dienst entlassen oder nicht eingestellt, weil sie politisch aktiv waren. Diese Geschichte wurde nun aufgearbeitet und steht hier zum Download bereit.

Nach einem gemeinsamen Beschluss der Ministerkonferenz und dem damaligen Bundeskanzler Willy Brandt wurde im Februar 1972 der sogenannte Radikalenerlass bekanntgegeben. Mit diesem Runderlass sollte in allen westdeutschen Bundesländern ein einheitlicher Umgang mit „rechts- und linksradikalen Personen im öffentlichen Dienst“ bewirkt werden. „Personen, die nicht die Gewähr boten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten“, sollten aus dem öffentlichen Dienst ferngehalten oder entlassen werden.

In den Jahren danach wurden ungefähr 172.000 Bewerber_innen für Stellen im öffentlichen Dienst und auch bereits beschäftigte Beamte und Angestellte vom Verfassungsschutz überprüft. Bei Bewerber_innen für den öffentlichen Dienst wurden automatisch die Ämter für Verfassungsschutz angefragt, ob Erkenntnisse über die jeweilige Person vorliegen. In Niedersachsen waren von 1972 bis 1990 über 130 Personen vom sogenannten Radikalenerlass betroffen. Vor allem Bedienstete oder Bewerber_innen im Schuldienst wurden entlassen oder nicht eingestellt.

Obwohl sich der Erlass gegen „Links- und Rechtsextremisten“ richtete, waren vor allem politisch Aktive legaler linker Gruppierungen betroffen. Darunter Mitglieder kommunistischer, so­zialistischer und anderer Organisationen bis hin zu Friedensinitiativen. Den Betroffenen wur­den fast ausnahmslos legale politische Aktivitäten, wie die Kandidatur bei Wahlen, die Teil­nahme an Demonstrationen oder das Mitunterzeichnen politischer Erklärungen vorgeworfen.

In der politischen Debatte wurden der Radikalenerlass und die Folgen unter dem Schlagwort Berufsverbote heftig kritisiert. Dabei hatten die Berufsverbote oder die Möglichkeit eines Berufsverbotes teilweise schwerwiegende berufliche und persönliche Folgen für die Betroffenen.

Im Jahr 1990 beschloss die damalige Niedersächsische Landesregierung den „Radikalenerlass“ und alle damit verbundenen Beschlüsse aufzuheben. Mit Beschluss vom 31. Januar 2017 hat die Niedersächsische Landesregierung Jutta Rübke zur Niedersächsischen Landesbeauftragten für die Aufarbeitung der Schicksale im Zusammenhang mit dem sogenannten Radikalenerlass (LfR) berufen. Vom 01. Februar 2017 bis zum 31. Januar 2018 war Frau Rübke mit der Aufarbeitung der Schicksale der von niedersächsischen Berufsverboten betroffenen Personen und der Möglichkeiten ihrer politischen und gesellschaftlichen Rehabilitation betraut.

Die Ergebnisse der Aufarbeitung sind in der Publikation „Berufsverbote in Niedersachsen 1972 -1990: Eine Dokumentation“ zusammengefasst.

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